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ARGUS zur StVO-Novelle: Ein Schritt vor, ein Schritt zurück...
Die lang ersehnte StVO-Novelle zur Förderung des Radverkehr liegt zur Begutachtung auf: Einigen Verbesserungen wie das Aufweichen der Radwegebenutzungspflicht stehen mehrere Punkte gegenüber, die ARGUS skeptisch sieht oder rundweg ablehnt. Zu letzterem zählen die Radhelmpflicht für Kinder bis 10 und ein vorgezogener Aufstellbereich an Kreuzungen für PS-starke (!) Biker.
Die ARGUS begrüßt ausdrücklich drei der von Bundesministerin Doris Bures präsentierten Verkehrssicherheitsmaßnahmen der StVO-Novelle (Flexible Benutzungspflicht für Radwege, allgemeines Rücksichtnahmegebot, Einrichtung von Fahrradstraßen). Ernste Bedenken hat die ARGUS hingegen gegenüber der Einführung einer Helmpflicht für Kinder bis 10 Jahre. Wir bezweifeln stark, dass diese zum Ziel einer großen Reduktion der Kopfverletzungen führen kann.
Kinderhelmpflicht - populistisch und hinderlich für nachhaltige Mobilität
Was die ARGUS aber am meisten kritisiert ist, dass viele unserer langjährigen Forderungen nicht in der Novelle zu finden sind. Zu vielen Kritikpunkten an den komplizierten Rad-Bestimmungen in der StVO gibt es inzwischen einen breiten Konsens. Doch der einzige Punkt, den die Bundesministerin mit sichtbarer Eigeninitiative betreibt, ist die populistische Kinderhelmpflicht. Eine aktive bundespolitische Strategie für die Entwicklung einer nachhaltigen Mobilität ist nicht erkennbar. Das Verkehrsministerium liegt in seinem Denken weit hinter der Bevölkerung (die zunehmend Rad fährt), den Städten und Gemeinden (die es fördern wollen), und dem Masterplan Radverkehr (der seit 2006 darauf wartet, vom Verkehrsministerium aufgegriffen zu werden) zurück.
ARGUS-Vision
Im Gegensatz zum Verkehrsministerium hat die ARGUS für die städtische Mobilität eine Vision: mindestens 20% aller Wege in österreichischen Städten sollten mit dem Fahrrad zurückgelegt werden.
Damit verbunden hat die ARGUS auch eine Vision für die StVO. Die hiesigen Rad-Vorschriften sind voller Umständlichkeiten, die in den vorbildlichen Rad-Ländern Europas unbekannt sind. Die Sonderregeln für RadfahrerInnen (wie z.B. die 10km/h-Beschränkung auf Radfahrerüberfahrten) sind dem normal gebildeten VerkehrsteilnehmerInnen unbekannt. Sie werden weder eingehalten noch überwacht. Wir sind für eine wesentliche Abschlankung: einfachere Regeln, die von VerkehrsteilnehmerInnen und Polizei verstanden und ernst genommen werden, sind unser Ziel. Die ARGUS ist immer dafür bereit, konstruktiv an solchen Reformen mitzuarbeiten.
ARGUS-Meinung zur 23. StVO-Novelle im Detail
Was die ARGUS gut findet
- Ermächtigung der Straßenbehörden, bestimmte Radwege als nicht benutzungspflichtig zu verordnen. ARGUS fordert (wie übrigens auch die Stadt Wien und der Städtebund) weiterhin die komplette Aufhebung der Benutzungpflicht für Radfahranlagen. Dieser Zwischenschritt ermöglicht aber immerhin die Entschärfung einzelner Problemstrecken.
- Aufnahme des gegenseitigen Rücksichtnahmegebots in die StVO. Die Änderung macht explizit, dass der Vertrauensgrundsatz keine Lizenz ist, andere VerkehrsteilnehmerInnen zu gefährden, wenn man selbst Vorrang hat.
- Die Fahrradstraße. Diese kann aber nur erfolgreich umgesetzt werden, wenn die Einsatzkriterien, Benutzungsbedingungen und Regelung der Vorrangverhältnisse klar und nachvollziehbar festgelegt werden.
Was die ARGUS schlecht findet
- Helmpflicht für Kinder. ARGUS befürwortet ausdrücklich das Helmtragen und wir würden selbstverständlich jede Maßnahme unterstützen, die eine realistische Aussicht darauf bietet, Verletzungen bei Kindern zu reduzieren. Wir sind aber der Aufassung, dass eine Helmtragepflicht kein geeignetes Mittel ist, um diese Ziele zu erreichen. Die Helmtragequote bei Kindern bis 10 Jahren ist schon sehr hoch. Leider hat aber die massive Zunahme des Helmtragens in Österreich keinen großen Rückgang von Kopfverletzungen bewirkt: offenbar wirken hier auch andere Faktoren maßgeblich. Helmpflichten in anderen Ländern (z.B. Schweden) haben nicht den erhofften Erfolg gebracht. Bundesministerin Bures hat in einem Unterausschuss ihres Ministeriums ein breites Spektrum an Organisationen und ExpertInnen konsultiert und setzt sich mit dieser Initiative über die fast einstimmige Meinung dieses Gremiums hinweg. Bemerkenswert ist, dass sogar die AutofahrerInnen-Clubs der Maßnahme ablehnend gegenüberstehen.
- Vorgezogene Haltelinien ausschließlich für Motorräder. Wir hoffen, dass diese einer nachhaltigen Mobilität komplett widersprüchliche Änderung irrtümlich in die Fahrrad-Novelle aufgenommen wurde. Im Extremfall müssen die in Österreich bereits zahlreichen vorgezogenen Haltelinien für Fahrräder wieder entfernt werden!
Was noch möglich wäre
- Aufhebung unbekannter und unnötiger Sonderregelungen:
- Streichen des generellen Nachrangs beim Verlassen der Radfahranlage
- Gänzliche Aufhebung der 10 km/h-Regelung bei Radfahrerüberfahrten
- Streichung des unnötig verwirrenden Begriffs „Radfahranlagen“
- Mit der Einführung zweier neuen Kategorien von Radverkehrsflächen (der Fahrradstraße und des Radwegs ohne Benutzungspflicht) erreichen wir einen neuen Höchststand und sind vermutlich Weltmeister. Diesen Zustand akzeptieren wir vorerst zu Experimentalzwecken. In weiterer Folge sollten wir aber danach trachten, die Zahl der verschiedenen Radverkehrsflächen wieder zu reduzieren. Reduktionsmöglichkeiten wären:
- Den Radfahrstreifen und den Mehrzweckstreifen auf Radstreifen zu reduzieren (Vorbild Schweiz)
- Die gemischten Geh- und Radwege zu Gehsteigen mit "Rad frei" umzudefinieren (Vorbild Deutschland)
- Die Radfahranlagen-Benutzungspflicht ganz aufzuheben, womit der "Radweg ohne Benutzungspflicht" gar nicht mehr notwendig wäre.
- Nebeneinander Fahren zulassen – nicht nur für Rennradfahrer
Was noch kommt
Demnächst wird sich eine Arbeitsgruppe des BMVIT unter ARGUS-Beteiligung mit einer Überarbeitung der Fahrradverordnung beschäftigen.
Ergänzende Unterlagen
Ben Hemmens vertritt die ARGUS im Unterausschuß Radverkehr beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologe und hat in diesem Zusammenhang ein internationaler Vergleich über Verkehrszeichen für Radwege ohne gesetzliche Benutzungspflicht erstellt (pdf, 2 MB).
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Was genau soll denn das Rücksichtnahmegebot bringen?
Ein Beispiel aus der Praxis:
Ich werde regelmäßig von PKWs zu knapp überholt, oft im Kreuzungsbereich oder sonstigen Gefahrensituationen (Gegenverkehr, Zebrastreifen etc)
Als es mir eines Tages zu blöd wurde bin ich zur nächsten Pokizeistation gefahren um mich mal zu informieren was man da machen kann. Dort gabs Achselzucken und den Hinweis, das 1,5m im auge des Betrachters liegen und eine Anzeige nichts bringt da Aussage gegen Aussage steht.
Was darf ich mir in so einem Kontext vom Rücksichtnahmegebot erwarten wenn nicht mal jetzt existierende Gesetze exekutiert werden können?
Natürlich ändert ein neues Gesetz nichts unmittelbar daran, dass andere Gesetze nicht eingehalten werden! Ein Rücksichnahmegebot hat aber eine deutliche Signalwirkung.
Bisher regelt der Vertrauensgrundsatz, dass man auf regelkonformes Verhalten vertrauen darf . In Kombination mit den nicht sehr fußgänger- und radfreundlichen Regeln der StVO wurde der Vertrauensgrundsatz manchmal als Rechtfertigung von rechthaberischem und dominatem Verhalten der Autofahrer verwendet.
Das Rücksichtnahmegebot soll deutlich machen, dass man niemanden absichtlich gefährden darf - auch wenn man "im Recht" ist und der andere gegen eine Regel verstösst. Es wird Aggresion und Rechthaberei auf der Straße nicht verhindern, aber interessant wird es bei Gerichtsentscheidungen nach Unfällen.
Liebe Grüße vom Argusteam
Hm ja ich gebe zu das klingt vernünftig, insbesondere im Hinblick auf Gerichtsverfahren. Ganz allgemein glaubeich aber, dass sich zumindest Kurzfristig nix ändern wird. Wäre schön, wenns mal ein paar Polizeistreifen gäbe die einfach nur auf Autofahrer schauen die gegenüber den Radfahrern die StVO nicht einhalten (für Geschwindigkeitsübertretungen gibts das ja auch).