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Entschärfung von Gefahrenstellen


By Gast - Posted on 13 Mai 2012

„Jetzt ist schon wieder was passiert“ mögen sich wohl so manche Wolf Haas-Fans und TeilnehmerInnen des ARGUS Bike-Festivals gedacht haben, als sie vor der groß affichierten ARGUS-Radkarte standen und die vielen roten Punkte als Zeichen der „gefährlichen Stellen“ im Wiener Straßen-Radnetz staunend zur Kenntnis nahmen – um gleich ihrerseits einen weiteren Punkt hinzuzufügen.

So reihten sich binnen zweier Tage neben den wenigen grünen Punkten (für gute Rad-führungen) rund 180 Kritikpunkte zu einem dichten Netz aus subjektiven und objekti-ven Gefahrenstellen, die hier nur ansatzweise zusammengefasst, folgende Forderun-gen betreffen:

  • die Herstellung homogener Betriebsgeschwindigkeiten (max. Tempo 30)
  • keine Umwege aufgrund fehlender fahrradfreundlicher Lösungen entlang von Hauptstraßen (zB. Rennweg)
  • Lückenschluss (Einbahnen und Sackgassen für RadfahrerInnen öffnen)
  • die Aufhebung der Radwege-Benützungspflicht
  • Klare Vorrangregelungen
  • Klare Regelungen bei Baustellen
  • eigene Fahrradstraßen
  • etc.

Die vielen Kritikpunkte lassen wohl zweierlei Schlussfolgerungen zu:
a) Der dringend anstehende Wechsel von vielen singulären oder gar nicht vorhanden (fußgänger- und) fahrradfreundlichen Lösungen zu durchgehenden systematischen Lösungen, die vor allem bei den Verursachern ansetzen – nämlich bei einer Reduzierung des vielfach überzogenen Pkw-Verkehrs; und
b) die Einrichtung einer offiziellen Beschwerdestelle, die die Anliegen von ungeschützen VerkehrsteilnehmerInnen (FußgängerInnen und RadfahrerInnen) ent-gegennimmt und entsprechende Maßnahmen auch ergreifen kann.
 
Dies scheint insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache dringend geboten zu sein, als nach § 96 der Straßenverkehrsordnung 1) die zuständige Behörde verpflichtet ist, an Straßenstellen, an denen sich wiederholt Unfälle mit Personen- oder Sachschaden ereignen, Maßnahmen zur Verhütung weiterer Unfälle zu ergriffen hat.
Nur erfasst die zuständige Behörde leider nur einen Bruchteil dieser Gefahren- bzw. Unfallstellen, wie aus der Unfalldatenbank der Allgemeinen Unfallversicherungsan-stalt (AUVA) ebenso entnommen werden kann, wie aus Statistiken des Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV), die mittels PatientInnen-Interviews in diversen Spitälern erstellt wurden:
Aus der offiziellen Straßenverkehrs-Unfallstatistik der Exekutive (Statistik Austria) geht beispielsweise hervor, dass in Wien von den jährlich rd.6.000 registrierten Ver-letzten rd.3% alleine verunglücken. In der AUVA-Unfallstatistik, die auch Straßenverkehrsunfälle der Erwerbstätigen am Weg zur Arbeitsstätte (Wegunfälle) registriert, sind dies rd.40%. Darunter sind etliche Stürze von RadfahrerInnen, die zwar aufgrund der Meldepflicht von ArbeitgeberInnen und ÄrztInnen der AUVA, nicht jedoch der Exekutive bekanntgegeben werden (AK-Wien; 2009)  2).
Nach Erhebungen des KfV wurden in Österreich in den Jahren 2002-2008 rd. 5.500 im Straßenverkehr verletzte RadfahrerInnen polizeilich erfasst – in den Spitälern allerdings rd.26.000 verletzte RadfahrerInnen (BMVIT, 2010)  .
Aber es sind nicht nur die unzähligen „leichten“, sondern auch jede Menge schwere und tödliche Verletzungen, die die Verkehrsbehörden resp. Verkehrspolitik zu effizienteren Maßnahmen aufruft.
Eine Analyse der Verschuldensfrage der in Wien in den Jahren 2000-2005 rd.32.000 polizeilich erfassten Unfälle mit Personenschaden zeigt, dass durch  unfallverursachende Pkw-LenkerInnen rd. 30 Mal mehr (andere) VerkehrsteilnehmerInnen schwerverletzt oder getötet wurden, als durch unfallverursachende RadfahrerInnen (bzw. rd. 50 Mal mehr, als durch unfallverursachende FußgängerInnen)!
… und bis die vielen roten Punkte von der Landkarte verschwinden, werden wohl Privatdetektiv Brenner & Co wohl noch viel zu tun haben.
DI Alexander Risser

1)  BGBl.Nr. 159/1960 (igF.) § 96 StVO: Besondere Rechte und Pflichten der Behörde.
2)  Risser,A; Sicherheit der Arbeitswege in Wien; in: Stadtpunkte, AK-Wien, 2010 
 

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