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Das Manifest für ein radfreundliches Österreich


By Andrzej Felczak - Posted on 10 Mai 2012

Ein umfassendes Grundlagenpapier fordert auf breiter Basis fahrradfördernde Maßnahmen in allen Kernbereichen.
 
Die Trägervereine von Radlobby Österreich treten gemeinsam mit einem Grundlagenpapier an die österreichische Öffentlichkeit und das Parlament heran, um in einem konzentrierten Papier alle großen Bereiche anzusprechen, in denen Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs dringlich nötig sind.
 
Vorbild für dieses Manifest ist eine Kampagne der renommierten London Times, die nach einem tragischen Radunfall einer Redakteurin mit einem 8-Punkte-Manifest für eine Erhöhung der Radverkehrssicherheit in Großbritanniens Städten eintrat. Die Radlobby IGF hat diesen Text gemeinsam mit ARGUS und Radlobby Niederösterreich und in Zusammenarbeit mit der Wiener Zeitung, die den Impuls dafür gesetzt hat, und deren LeserInnen erarbeitet. Der Text wurde aus einem ursprünglichen 8-Punkte-Manifest durch LeserInnen- und AktivistInnen-Feedback zu einem 10-Punkte-Programm erweitert, das in Form  einer Petition an die österreichischen Parlamentsparteien und die zuständigen Ministerien  gehen wird. Damit wurde ein starker gemeinsamer Standpunkt zu den nötigen Verbesserungen für Österreichs AlltagsradfahrerInnen entwickelt:
 
1   Verkehrsgestaltung zur Hebung von Lebensqualität und Sicherheit der gesamten Bevölkerung ist eine der zentralen Aufgaben aller politischen Entscheidungsebenen von Bund über Länder bis Gemeinden. Im Sinne der Erreichung von Klimazielen und von international angewandten Konzepten wie der „Vision Zero“ mit dem Ziel der Vermeidung tödlicher Verkehrsunfälle und dem „8-80“-Konzept der Verkehrsgestaltung, das für alle von Jung bis Alt ein lebenswertes Umfeld schaffen möchte, ist das Alltagsverkehrsmittel Fahrrad ein unverzichtbarer Beitrag und muss umfassende Förderung und die besten Rahmenbedingungen erhalten.
 
2   Um die Situation des umweltfreundlichen, gesunden und energieautarken Verkehrsmittels Fahrrad nachhaltig zu stärken und die Sicherheit der RadfahrerInnen zu verbessern, muss die Straßenverkehrsordnung deren Bedürfnisse zeitgemäß berücksichtigen und die nötige Basis für modernen Radverkehr herstellen. Das betrifft v.a. die gefährlichen Nachrangregelungen für Radverkehr, die kontraproduktive Radwegbenützungspflicht und die Einführung von Fahrradstraßen, Begegnungszonen und Radschnellrouten sowie die nötige Umgestaltung der Fahrradverordnung.
 
3   In Stadtgebieten muss 30km/h die flächendeckend vorherrschende Geschwindigkeit werden, um die Verkehrssicherheit für integrierten Radverkehr und alle anderen VerkehrsteilnehmerInnen zu erhöhen. Auch das EU-Parlament hat 30 km/h in einer Resolution für ganz Europa nachdrücklich empfohlen.
 
4    Österreich hat bereits eines der dichtesten Autobahnnetze Europas. Mindesten 5% des bundesweiten Budgets für Straßeninfrastrukturaufwändungen müssen in Zukunft für zukunftsorientierte Radverkehrslösungen aufgewendet werden, anstatt weiterhin 4 Milliarden von Steuergeldern jährlich für nicht zukunfstfähige Großprojekte des Autoverkehrs zu verschwenden.
 
5    Verpflichtende Fahrrad-Verträglichkeitsprüfungen bei Straßenbauprojekten müssen in allen Bundesländern eingeführt werden, um die bestmögliche Radverkehrsinfrastruktur bei Neubauten sicherzustellen. Die existenten Straßen müssen anhand desselben, tragfähigen Kriterienkatalogs evaluiert werden. Eine Einbindung von Radverkehrs-Interessenvertretungen trägt in diesem Bereich zur Qualitätssteigerung bei.
 
6     Die gesetzliche Verpflichtung zum Bau ausreichender Radabstellanlagen in Wohn- sowie Gewerbebauten muss mit konkreten Stellplatzzahlen in allen betreffenden Landesgesetzen verankert werden.
 
7    Eine bundesweite, umfassende Untersuchung von Unfällen mit RadfahrerInnenbeteiligung im Straßenverkehr muss eine genaue, objektive Analyse von Unfallursachen und Verursachern ermöglichen und in eine sicherheitsorientierte Verkehrsgestaltung statt ineffiziente Unfallfolgenbekämpfung wie zB Helmtragepflichten münden.
 
8    Der Handel, ArbeitgeberInnen und Transportunternehmen müssen dazu angehalten und dabei unterstützt werden, das bestmögliche Service für ihre Rad fahrenden KundInnen und MitarbeiterInnen zur Verfügung zu stellen. Das betrifft vor allem qualitätsvolle, sichere Abstellanlagen in ausreichender Anzahl sowie Radmitnahmemöglichkeiten in Bahn und Bus.
 
9    Alle Städte und Gemeinden müssen eineN RadverkehrsbeauftragteN ernennen und damit beauftragen, vor Ort für die bestmöglichen Verkehrsbedingungen für RadfahrerInnen zu sorgen.
 
10   Die Führerscheinausbildung muss die Präsenz von Radverkehr stärker berücksichtigen. Zum besseren Verständnis der Radfahrsituation durch Perspektivenwechsel können zB verpflichtende Einheiten von Radfahrstunden in der Führerscheinausbildung beitragen. Öffentliche Angebote für freiwillige Radfahrendenschulung sollten diese Maßnahmen ergänzen.
 

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