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Strafenkatalog für Radfahrer
Jahr:
2009
Ausgabe:
4
„Do neilich is mir ein Passant, bevor er gschdurm is,
einigrannt“, damit meinten die Kabarettisten Bronner/ Qualtinger natürlich den aus der Eden-Bar(?) kommenden Porsche-Herrenfahrer... Den eher geringen Schaden, den alkoholisierte Radfahrer anrichten können, interessiert in Österreich niemanden – gestraft wird, wie wenn man im Auto sitzen würde...
Öfters werden wir gefragt, wie viel eine Verkehrsübertretung kosten kann. Hier einige Richtwerte für Organmandate:
>>Bei Rot über die Kreuzung fahren: 36 Euro (die Polizei beklagt bei uns das „mangelnde Unrechtsbewusstsein“ der Radfahrer: nun weisen aber Verkehrspsychologen seit jeher darauf hin, dass die „Rotgeher“ (Fußgänger) und „Rotfahrer“ (Radfahrer) meist sehr umsichtige Verkehrsteilnehmer sind – und wirklich schauen, ob eine Fahrbahn zu queren ist! Eine Berliner Studie kommt gar zu dem Ergebnis, dass bei „Grün“ fahren oder gehen gefährlicher sei – vor allem im Hinblick auf die meist tödlichen Unfälle durch rechtsabbiegende Lkw!)
>>Alkoholisiert fahren: (über 0,8 Promille): 218 bis 3.633 Euro (nicht vergessen: Radfahrer gefährden in erster Linie sich selbst, Autofahrer meist das Leben anderer!)
>>Verkehrsbehinderndes Aufstellen von Fahrrädern : 7 Euro (der Gehsteig muss mindestens 2,50 m breit sein, sonst Fahrräder auf der Fahrbahn aufstellen!)
>>Freihändig Radfahren: 14 Euro
>>Anhängen eines Radfahrers an ein anderes Fahrzeug: 14 Euro (das war in früheren Zeiten etwa in der steilen Johnstraße in Rudolfsheim ein beliebter Sport)
>>Benützen von Fahrrädern in einer nicht verkehrsgemäßen Art, z.B. Karussellfahren, Wettfahren usw. : 14 Euro
>>Mitführen anderer Fahrzeuge durch Radfahrer : 14 Euro (z. B. ein zweites Fahrrad neben sich mitführen)
>>Mitführen von behindernden Gegenständen durch Radfahrer: 14 Euro (darunter fällt auch der Regenschirm!?)
>>Vorschriftswidriges Mitführen einer Person auf einem Fahrrad (z.B. eine zweite erwachsene Person auf dem Packelträger mitnehmen; Kinder brauchen einen Kindersitz): 14 Euro (In Holland durchaus üblich, dass auf dem (stabilen) Gepäckträger wer befördert wird)
>>Vorschriftswidrige Beschaffenheit oder Ausrüstung von Fahrrädern, Fahrradanhängern oder Kindersitzen: 14 Euro (Wir halten es für absolut entbehrlich, wenn die Polizei Fahrräder auf fehlende Speichenstrahler untersucht, statt abbiegende Autofahrer aufzuhalten, die sich den Vorrang gegenüber Fußgängern und Radfahrern erzwingen!)
>>Radfahren auf Gehsteigen und Gehwegen in der Längsrichtung: 21 Euro
>>Gefährdung von Fußgängern durch Radfahrer auf Geh- und Radwegen: 21 Euro (Die Überwachung dieser StVO-Übertretung macht Sinn, obwohl sich kaum jemand fragt, warum RadlerInnen auf die Gehsteige ausweichen!?)
>>Vorschriftswidriges Nebeneinanderfahren von Radfahrern; Nichtbenützen des äußerst rechten Fahrstreifens beim erlaubten Nebeneinanderfahren : 14 Euro
>>Nichtbenützen von Radfahranlagen mit einspurigen Fahrrädern ohne Anhänger (ausgenommen Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern): 21 Euro (Achtung: Auf „Trainingsfahrt“ heißt nicht unbedingt im Tour de France -Dress daher zu kommen, auf einem „Rennrad“ kann auch ein Paketträger montiert sein… etlichen Einsprüchen diesbezüglich nach Anzeigen wurde stattgegeben!)
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