Radlerfallen
1., Ring-Rund/ Parkring Nr. 2
Zwei Poller sollen verhindern, dass Autos von der Wollzeile kommend in die Nebenfahrbahn einbiegen; auf einem der Poller fehlt noch immer rückstrahlendes Material... es gab bereits Unfälle mit Radlern; d. h. besondere Vorsicht vor allem bei Dunkelheit!
1.,Parkring vor Hotel Mariott
Wer war zuerst, die Henne (Litfaßsäule) oder das Ei (Radweg), könnte man fragen? Fest steht, dass bei der Anlage des Radweges etliche Fehler passiert sind:
• eine Verschmälerung im Kurvenbereich ist nicht
richtliniengemäß
• durch die Säule entsteht zumindest in einer Richtung eine unzumutbare „Sichtabschattung“
• eine Sperrlinie im Kurvenbereich hätte Ärgeres verhindern können.
Auch hier sind schon Unfälle mit „kurvenschneidenden“ Radlern passiert! Von „Amts wegen“ wurde jetzt die Entfernung der Litfaßsäule zugesagt
4., Resselpark, vor evangelischer Schule
Um ein Zufahren mit Autos in Richtung Passage aber auch Resselpark/ TU zu verhindern, wurde eine Sperre eingerichtet: mit einem entsprechenden Schlüssel lässt sich ein dicker, fetter Poller entfernen und Berechtigte, das sind in diesem Fall Polizei (Wachzimmer Karlsplatz), MA 42 (Parkbetreuung) und Feuerwehr, können mit Kfz zufahren...
Jetzt kam ein Radler durch den aus dem Boden kommenden Poller zu Sturz! Wie der genaue Ablauf war, wird wohl vor Gericht zu klären sein: Von der zuständigen MA 28 (Straßenerhalter) konnte keine Fehlfunktion festgestellt werden...
Einstweilen bleibt der Poller im Boden versenkt!
Neue Wege
1., Opernring
Seit Monaten zwingt eine so genannte „Jerseywand“ Fußgänger förmlich, auf der Radfahrerüberfahrt zu gehen: Dass es dort unter Umständen zu Konflikten kommt, ist angesichts der Radler-Fußgänger-Frequenzen klar! Jetzt soll ein Fußgängerübergang markiert werden.
8., Landesgerichtsstraße/Florianigasse
Bei der Umgestaltung der Landesgerichtsstraße (2er Linie) wurde anscheinend auf die Fußgänger-Relation in die
Florianigasse vergessen. Jetzt wurde der Trampelpfad asphaltiert, Fußgänger müssen nicht mehr auf dem Radweg gehen.
Ohne Radverkehr?
2., Vorgartenstraße
Entlang der U-Bahn wurde die Chance vertan, eine Radfahrmöglichkeit (z. B. zum Stadioncenter) einzuplanen; jetzt haben die RadlerInnen (leider!) die Gehsteige entdeckt! Der projektierte, parallele Radweg in der Wehlistraße wird dieses Problem sicher nicht lösen!
Nebenbei: Was sollen dutzende „Wiener Bügel“ unter der U-Bahn?
9., Porzellangasse
Wieder wurde – nach herkömmlichem Brauch, könnte man fast sagen – ein viel zu schmaler Radstreifen markiert: Der Radverkehr wird an die Autotüren gedrängt, Autofahrer überholen zu knapp, bzw. werden ungeduldig, wenn ein Radler mit ausreichendem Sicherheitsabstand etwas weiter links fährt und damit ein Überholen verhindert… Ein Überholvorgang mit ausreichendem Seitenabstand wird noch dazu durch eine „Stuttgarter Schwelle“ verhindert!
Gehsteig-Radlerei...!?
3., Rennweg
Fehlende „Nakapatzln“, Polizisten als Gehsteigradler... insgesamt eine bedenkliche Entwicklung... oder doch nicht?
„Der diesjährige Nude Bike Ride von „Critical Mass“ hatte ca. 500 Teilnehmer (Nudität war wetterbedingt eher relativ) und wurde durch 8 Fahrradpolizisten (!!!) begleitet . Dass gerade der Polizist auf dem Gehsteig und nicht auf der an dieser Stelle durch das Haltestellenkap verschmälerten Fahrbahn fährt, kann natürlich einem polizeitaktischen Auftrag zugeschrieben werden“, meint Helmut Gretsch, VCÖ-Wien.
(Oder hatte der Polizist einfach Angst auf der Fahrbahn zu fahren? Anm. d. Red.)
8,00 Meter
Irgendwo in Wien
Die Breite einer Gasse beträgt 8,0 m, auf beiden Seiten wird längs geparkt und somit steht eine Restfahrbahnbreite von 4,0 m zur Verfügung. Nach den Richtlinien (RVS) wäre „Radfahren gegen die Einbahn“ ab einer Restfahrbahnbreite von 3,5 m, in Ausnahmefällen sogar bis zu 3,0 m erlaubt (RVS: Auf Nebenstraßen, auf denen Begegnungsfälle nur selten zu erwarten sind, ist das Radfahren gegen die Einbahn auch bei schmalen Fahrbahnbreiten bis zu 3,0 m möglich. Es sind breitere Ausweichstellen für Begegnungsfälle vorzusehen.).
Die Einführung von Radfahren gegen die Einbahn wurde mit der Begründung abgelehnt, dass die Parkplätze nicht durch Bodenmarkierungen gekennzeichnet sind. Somit wäre es legal, wenn zwei 2,5 m breite Fahrzeuge auf gleicher Höhe parken würden und es stünde daher nur eine Restfahrbahnbreite von 3,0 m zur Verfügung.
Jedes Radfahren gegen die Einbahn erhöht die Attraktivität des Verkehrsmittels Fahrrad, trägt zur Steigerung des Radverkehrsanteils und somit zur Verbesserung der Umwelt und der Volksgesundheit bei. Die Stadt Wien hat sich als Ziel gesetzt, den Radverkehrsanteil bis zum Jahr 2015 auf 8% zu erhöhen und um dieses Ziel zu erreichen, ist jede mögliche Verbesserung für den Radverkehr wichtig.
Andrzej Felczak