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Zusatzversicherung Fahrrad-Diebstahlversicherung
Neues Fahrrad? Gleich versichern!
Ein Service für ARGUS-Mitglieder: ARGUS-Fahrrad-Diebstahlversicherung
- nur 8,8% Jahresprämie
(11% bei Versicherungssumme von € 1.090,- bis € 2.180,-) - gilt europaweit
- gilt rund um die Uhr
- kein Selbstbehalt
- Teilediebstahl ab € 20,- gedeckt
- fest montierte Extra-Ausstattung mitversicherbar
- keine Kündigungsfristen & Stornogebühren
In Österreich werden jährlich an die 30.000 Fahrräder gestohlen - mit steigender Tendenz. Deshalb: Sichern Sie Ihr Fahrrad sorgfältig und schließen Sie für den Fall der Fälle eine Versicherung ab. Als Service für ARGUS-Mitglieder bieten wir eine sehr günstige Fahrrad-Diebstahlversicherung an. Im folgenden Text finden Sie alle Details dazu (auch das "Kleingedruckte"), das Antragsformular und die Liste der für die Versicherung zugelassenen Schlösser.
Falls Sie noch Fragen haben, rufen Sie an: Tel.: 01/505 09 07
- Wie hoch ist die Jahresprämie
- Wie lange läuft die Versicherung (Laufzeit)
- Gebrauchte/ältere Fahrräder versichern
- Extra Zubehör mitversichern
- Versicherungs-Bedingungen
- Ergänzungen/Veränderungen am Rad
- Was wird ersetzt
- Zugelassene Schlösser
- Wie schließe ich die Versicherung ab? Versicherungsabschluss
- Beginn des Versicherungsschutzes
- Verlängerung der Versicherung
- Prämienberechnung
- Versicherungs-Ende
- Was tun im Schadensfall?
- Download Antragsformular (Excel-File)
Jahresprämie
- 8,8% Jahresprämie bei Rädern mit Neuwert* bis € 1.090,-;
- 11% bei Rädern zwischen € 1.091,- und € 2.180,- Neuwert*; (darüber hinaus nur nach Vereinbarung.)
- € 2,60 Manipulationsspesen/Jahr
- Mindestjahresprämie € 20,-
*Der Neuwert ist jener Betrag, den Sie für Ihr Fahrrad gezahlt haben, oder - wenn Sie das Fahrrad billiger erstanden haben - der zu jenem Zeitpunkt gültige Listenpreis.
Laufzeit
Die Versicherung läuft bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres; bei Abschluss ab Juli bis Ende des folgenden Kalenderjahres.
Eine Verlängerung um jeweils ein Kalenderjahr zu den gleichen Bedingungen ist möglich.
Gebrauchte bzw. ältere Fahrräder
Die Versicherungssumme von gebrauchten Rädern wird nach dem Zeitwert ermittelt, der von einem Fahrradhändler geschätzt und bestätigt werden muss. Das Fahrrad wird zu diesem Wert mit den üblichen Bedingungen versichert.
Extra-Zubehör
Alles Zubehör, das beim Kaufpreis des Fahrrades nicht schon inkludiert war, können Sie mitversichern, sofern es fest montiert ist und es eine Rechnung darüber gibt, z.B. das Fahrradschloss, Spiegel oder bei MTBs z.B. Lichtanlage, Gepäckträger, Kotflügel, wenn dafür extra bezahlt werden musste. Auch hier brauchen wir Rechnungskopien! Nicht versicherbar: Packtaschen, Kindersitze, Körbe, Flaschen, Tachometer...
Versicherungs-Bedingungen
- Mitgliedschaft bei ARGUS
- Anschließen des Fahrradrahmens an einen festen und fixen Gegenstand mit einem der zugelassenen Schlösser. Dies gilt ausdrücklich auch in Stiegenhäusern, Höfen u. dgl.. In versperrten Räumen (Kellerabteilen, verschlossenen Abstellräumen etc.) genügt ein normales Absperren. In Wohnungen mit Sicherheitsschloss kann das Abschließen entfallen.
- Ständiger Wohnsitz in Österreich.
- Über das Fahrrad, Schloss u. evtl. Extra-Zubehör muss es Rechnungen geben.
- Das Fahrrad muss eine Rahmennummer haben (wenn diese fehlt, beim Fahrradhändler eine einstanzen lassen).
Ergänzungen/Veränderungen am Rad
Nicht zur Grundausstattung gehörende Teile oder selbst zusammengestellte Fahrräder können bei Vorlage der Rechnungskopien über die Einzelteile in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. Das gleiche gilt für nachträgliche Ergänzungen/Veränderungen am Fahrrad.
Was wird ersetzt
Die Versicherung bietet Kostenersatz bei Schäden durch Verlust, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Unterschlagung, Verwechslung und unbefugte Benützung sowie die dadurch entstandene Beschädigung oder Zerstörung des Fahrrades oder auch nur einzelner Bestand- u. Zubehörteile (Vandalismusschäden sind nicht versichert).
Ersetzt wird im Schadensfall der Zeitwert*. Teilschäden werden dann voll ersetzt, wenn die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten 25% der Versicherungssumme nicht übersteigen. Wenn sie 25% übersteigen, wird der Zeitwert* ausbezahlt.
Bei Bestehen einer Haushaltsversicherung gilt das Subsidiärprinzip, d. h. es wird im Schadensfall zuerst geprüft, in wie weit diese Versicherung zuständig ist (z.B. wenn das Fahrrad im Inneren des Wohnhauses gestohlen wurde). Beträge oder Teilbeträge, die die Haushaltsversicherung nicht abdeckt, werden dann von unserer Fahrrad-Diebstahlversicherung übernommen. Durch diese Vorgangsweise können wir die Versicherungsprämien niedrig halten und es muss nicht doppelt für die gleiche Leistung gezahlt werden.
*Der Zeitwert, der nach einem Schadensfall ersetzt wird, errechnet sich wie folgt:
- 100 % im ersten Jahr ab Kaufdatum
- 90 % im zweiten Jahr ab Kaufdatum
- 80 % im dritten Jahr ab Kaufdatum
- 70 % im vierten Jahr ab Kaufdatum
- 60 % im fünften Jahr ab Kaufdatum
- 50 % danach
Versicherungsabschluss
- Antragsformular ausfüllen (hineintippen oder ausdrucken und leserlich ausfüllen)
- Kopien von den Rechnungen über Fahrrad, Schloss (!) und evtl. Extra-Zubehör anfertigen, mit Antragsformular eingeschrieben an uns schicken. Sie erhalten von uns den Erlagschein mit der errechneten Prämie zugesandt.
- Oder sie bringen alle Unterlagen persönlich zu uns und bezahlen die Versicherungsprämie gleich im ARGUS-Shop.
Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt ab Einzahlungstag 24.00 Uhr - frühestens jedoch mit Einzahlung des ARGUS-Mitgliedsbeitrages.
Verlängerung
Sie erhalten zu Jahresende einen Erlagschein, mit dessen Einzahlung Sie die Versicherung um ein Kalenderjahr verlängern können.
Wird bis zum 31. 12. eingezahlt, besteht durchgehender Versicherungsschutz. Bei späterer Einzahlung gilt der Versicherungsschutz wieder ab dem Einzahlungstag 24.00 Uhr.
Prämienberechnung
Bei der Berechnung der Erstprämie werden bereits verstrichene Kalendermonate wie folgt berücksichtigt:
Abschluss |
Erstprämie bei Neuabschluss |
|---|---|
| Jän. Feb. | 6/6 der Jahresprämie |
| März, Apr. | 5/6 der Jahresprämie |
| Mai, Juni | 4/6 der Jahresprämie |
| Juli, Aug. | 3/6 der Jahresprämie + 6/6 für Folgejahr |
| Sept., Okt. | 2/6 der Jahresprämie + 6/6 für Folgejahr |
| Nov., Dez. | 1/6 der Jahresprämie + 6/6 für Folgejahr |
plus € 2,60 Manipulationsspesen
Versicherungs-Ende
Durch Nichtzahlung erlischt die Versicherung automatisch nach Ablauf des Zeitraumes, für den die Prämie bezahlt wurde. Wurde Ihr Fahrrad gestohlen oder ist ein Totalschaden eingetreten, erlischt die Versicherung vorzeitig, da der Gegenstand der Versicherung nicht mehr vorhanden ist.
Im Schadensfall
- Innerhalb von 3 Stunden Anzeige bei der nächsten Polizei. Bestätigung verlangen!
- Unverzügliche Mitteilung an ARGUS (E-Mail: service@argus.or.at)
- Senden Sie uns bitte nach Erhalt sofort zu:
- ausgefülltes Schadensformular
- Diebstahlanzeige der Polizei
- Sobald Sie das neue Fahrrad bzw. Teil (als Ersatz für das alte) gekauft haben, senden Sie uns eine Kopie der Rechnung - nur dann ist Kostenersatz möglich!
- Sie erhalten den Kostenersatz des gestohlenen Fahrrades (bzw. Teiles) bis zur Höhe Ihrer Versicherungssumme dem Zeitwert des gestohlenen Rades bzw. Teiles entsprechend.
- Schäden unter € 20,- sind nicht gedeckt.
Beachten Sie bitte: Mit der Leistung der Entschädigung gehen das in Verlust geratene Fahrrad bzw. die Teile in das Eigentum des Versicherers über.
Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer unverzüglich mitzuteilen, falls er das in Verlust geratene Fahrrad bzw. Teile davon wiedererlangt.
Zugelassene Schlösser
KRYPTONITE: alle ab Sicherheitsstufe 11
ABUS: alle ab Sicherheitsstufe 11
Falls Sie noch kein passendes Schloss haben: im ARGUS-Shop bekommen Sie es bei Versicherungsabschluss um 10% ermäßigt (auch Versand).
| Anhang | Größe |
|---|---|
| Antragsformular Diebstahlsversicherung (Excel) | 15.5 KB |
| Schadensmeldung Diebstahl Formular.PDF | 19.84 KB |